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Kinder und Jugendliche am Isenberg15. April 2009 Kai Schenke Darf mein Kind am Isenberg klettern, wenn es noch nicht 18 Jahre alt ist?
Welche Regelungen gibt es?
Grundsätzlich gilt: Nicht Klettern dürfen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern sie nicht die ausdrückliche schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten haben. Diese ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Kinder, welche das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen ferner nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer legitimierten Person klettern, welche die Aufsicht ausübt. Wo bekomme ich das Formular?
Das Formular zur Einverständniserklärung gibt es im Sektionsbüro oder zum Download als pdf-Datei auf dieser Seite. Verweise: |