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Zelten und Grillen verboten!21. April 2009; Kai Schenke
Aufgrund der zahlreichen Anfragen sei noch einmal darauf hingewiesen: Es ist verboten am Isenberg zu Zelten oder zu Grillen! Ich möchte alle Nutzer des Klettergartens eindringlich bitten, sich an die geltende Benutzerordnung zu halten. § 5 Abs. 4: Es ist verboten, Feuer vorzubereiten, zu entzünden oder zu unterhalten. Die Verwendung von Grillgeräten und Kochern aller Art sowie der Umgang mit glimmenden Gegenständen ist untersagt. Im gesamten Klettergarten gilt Rauchverbot. § 5 Abs. 5: Zelten oder Campieren auf dem Grundstück ist verboten. Der Klettergarten ist mit Einbruch der Dunkelheit zu verlassen. Zuwiderhandlungen gegen diese Regelungen ziehen u.U. ein sofortiges Betretungsverbot und eine Anzeige nach sich.
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